Insgesamt werden 37 Dauerwohnplätze, zwei Plätze für Kurzzeitunterbringung sowie ein Notzimmer vorgehalten.
In der Wohnanlage wird jedem die Möglichkeit geboten, seine Persönlichkeit zu entfalten. In diesem Sinne erhält er Hilfestellung und Unterstützung von jedem Mitarbeiter der Wohnanlage. Für Problemlösungen stehen dem Bewohner das gesamte Betreuungsteam und die Wohnanlagenleitung zur Seite.
In der Wohnanlage wird jedem die Möglichkeit geboten, seine Persönlichkeit zu entfalten. In diesem Sinne erhält er Hilfestellung und Unterstützung von jedem Mitarbeiter der Wohnanlage. Für Problemlösungen stehen dem Bewohner das gesamte Betreuungsteam und die Wohnanlagenleitung zur Seite.
Als übergeordnetes Ziel der Wohnanlage gilt das Hinführen der Bewohner zu selbständigeren Wohnformen, wie dies z. B. in der reha Wohnanlage Am Staden, bzw. darüber hinaus in den beiden Außenwohngruppen auf dem Eschberg in Saarbrücken möglich ist.
Selbstverständlich werden in unserem Haus auch dauerhafte Wohnmöglichkeiten angeboten, wenn die Schwere der Behinderung andere Wohnmöglichkeiten nicht zulässt.
Aufnahmekriterien
Die reha Wohnanlage Am Hüttenpark steht für Dauerwohnplätze ausschließlich Mitarbeitern offen, die in der reha gmbh, in einer anderen Werkstatt für behinderte Menschen oder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt sind. Bei Kurzzeitunterbringungen muss gewährleistet sein, dass eine tagesstrukturierende Betreuung im Bereich Kunsthandwerk oder im Förderbereich der Zweigstelle Neunkirchen möglich ist.
Eine Aufnahme kann nur erfolgen, wenn eine rechtskräftige Kostenzusage eines Kostenträgers vorliegt, oder der zur Aufnahme anstehende Bewohner die Unterbringungskosten als Selbstzahler aus eigenem Vermögen bestreitet.
Zielsetzung
Den behinderten Bewohnern der reha Wohnanlage Am Hüttenpark soll ein Lebensumfeld angeboten werden, das sich an ihren individuellen Bedürfnissen und Wünschen ausrichtet. Sie erhalten Hilfen, welche ihnen vor dem Hintergrund ihrer besonderen individuellen Situation ein Leben in weitgehender Normalität und Selbstbestimmung ermöglichen.
Selbstverständlich werden in unserem Haus auch dauerhafte Wohnmöglichkeiten angeboten, wenn die Schwere der Behinderung andere Wohnmöglichkeiten nicht zulässt.
Aufnahmekriterien
Die reha Wohnanlage Am Hüttenpark steht für Dauerwohnplätze ausschließlich Mitarbeitern offen, die in der reha gmbh, in einer anderen Werkstatt für behinderte Menschen oder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt sind. Bei Kurzzeitunterbringungen muss gewährleistet sein, dass eine tagesstrukturierende Betreuung im Bereich Kunsthandwerk oder im Förderbereich der Zweigstelle Neunkirchen möglich ist.
Eine Aufnahme kann nur erfolgen, wenn eine rechtskräftige Kostenzusage eines Kostenträgers vorliegt, oder der zur Aufnahme anstehende Bewohner die Unterbringungskosten als Selbstzahler aus eigenem Vermögen bestreitet.
Zielsetzung
Den behinderten Bewohnern der reha Wohnanlage Am Hüttenpark soll ein Lebensumfeld angeboten werden, das sich an ihren individuellen Bedürfnissen und Wünschen ausrichtet. Sie erhalten Hilfen, welche ihnen vor dem Hintergrund ihrer besonderen individuellen Situation ein Leben in weitgehender Normalität und Selbstbestimmung ermöglichen.
Bei der notwendigen pädagogischen und pflegerischen Begleitung und Unterstützung sowie den sozialen und therapeutischen Maßnahmen, ist es von großer Bedeutung, ganzheitlich orientiert zu arbeiten. Das bedeutet, den behinderten Menschen in seinen Alltagsvollzügen, seiner persönlichen Entwicklung, seinen Bedürfnissen und in seiner Umwelt entsprechend seinen Ressourcen zu fördern.
Gerade das breit gefächerte Berufsspektrum des Betreuungsteams ermöglicht es, den verschiedenen Anforderungen der Arbeit mit den behinderten Bewohnern gerecht zu werden.
Innerhalb eines strukturierten Rahmens werden den Bewohnern Orientierung, Sicherheit und Geborgenheit vermittelt. Unterstützungsleistungen werden unter Berücksichtigung der individuellen Veranlagung und Fähigkeiten angeboten, um aktiv an der Alltagsbewältigung und der Freizeitgestaltung innerhalb und außerhalb der Wohnanlage teilzuhaben.
Partnerschaft und Sexualität
Ein Teil der Bewohner der Wohnanlage lebt in partnerschaftlichen Beziehungen, andere haben den Wunsch nach einer solchen Beziehung. Partnerschaftliche Beziehungen sind Bestandteil des Lebens in der Wohnanlage. Die Mitarbeiter beraten im Einzelfall und geben die notwendige Unterstützung.
Bewohner, die dauerhafte Beziehungen entwickelt haben, können in der Wohnanlage grundsätzlich die Möglichkeit nutzen, gemeinsam ein Doppelzimmer oder zwei zusammengehörige Einzelzimmer zu bewohnen.
Freizeit
Der Freizeitbereich beinhaltet einen wesentlichen Teil der Integration und dient darüber hinaus der Selbstfindung und kreativen Persönlichkeitsentfaltung.
Sie wird je nach individueller Kompetenz selbständig gestaltet oder von den Mitarbeitern entsprechend vorstrukturiert.
Unsere Bewohner haben die Möglichkeit, an sportlichen Aktivitäten teilzunehmen. Zusätzlich werden regelmäßig innerhalb der Wohnanlage verschiedene Freizeitbeschäftigungen angeboten. Dies können einmalige Angebote sein oder auch solche in Kursform über längere Zeiträume. Grundsätzlich gilt, dass es sich hierbei um Angebote handelt, die nach freiem Ermessen genutzt werden können. Über das Jahr verteilt finden zahlreiche Ausflüge, Fahrradtouren, Besichtigungen, Besuche kultureller Veranstaltungen, wie Kino- und Theaterbesuche und Bildungsseminare u.ä. statt. Wochenend- und Ferienfreizeiten in Zusammenarbeit mit der Werkstatt runden das Freizeitangebot ab.
Bewohnervertretung
Nach § 5 des Heimgesetzes haben die Bewohner ein Mitwirkungsrecht in bestimmten Angelegenheiten des Heimbetriebes. Aufgrund dieser gesetzlichen Vorgaben wird alle zwei Jahre ein Heimbeirat gewählt, der in unserer Einrichtung aus maximal drei Bewohnern besteht. Dieser vertritt die Interessen der Bewohnerschaft in Zusammenarbeit mit der Wohnanlagenleitung.
Partnerschaft und Sexualität
Ein Teil der Bewohner der Wohnanlage lebt in partnerschaftlichen Beziehungen, andere haben den Wunsch nach einer solchen Beziehung. Partnerschaftliche Beziehungen sind Bestandteil des Lebens in der Wohnanlage. Die Mitarbeiter beraten im Einzelfall und geben die notwendige Unterstützung.
Bewohner, die dauerhafte Beziehungen entwickelt haben, können in der Wohnanlage grundsätzlich die Möglichkeit nutzen, gemeinsam ein Doppelzimmer oder zwei zusammengehörige Einzelzimmer zu bewohnen.
Freizeit
Der Freizeitbereich beinhaltet einen wesentlichen Teil der Integration und dient darüber hinaus der Selbstfindung und kreativen Persönlichkeitsentfaltung.
Sie wird je nach individueller Kompetenz selbständig gestaltet oder von den Mitarbeitern entsprechend vorstrukturiert.
Unsere Bewohner haben die Möglichkeit, an sportlichen Aktivitäten teilzunehmen. Zusätzlich werden regelmäßig innerhalb der Wohnanlage verschiedene Freizeitbeschäftigungen angeboten. Dies können einmalige Angebote sein oder auch solche in Kursform über längere Zeiträume. Grundsätzlich gilt, dass es sich hierbei um Angebote handelt, die nach freiem Ermessen genutzt werden können. Über das Jahr verteilt finden zahlreiche Ausflüge, Fahrradtouren, Besichtigungen, Besuche kultureller Veranstaltungen, wie Kino- und Theaterbesuche und Bildungsseminare u.ä. statt. Wochenend- und Ferienfreizeiten in Zusammenarbeit mit der Werkstatt runden das Freizeitangebot ab.
Bewohnervertretung
Nach § 5 des Heimgesetzes haben die Bewohner ein Mitwirkungsrecht in bestimmten Angelegenheiten des Heimbetriebes. Aufgrund dieser gesetzlichen Vorgaben wird alle zwei Jahre ein Heimbeirat gewählt, der in unserer Einrichtung aus maximal drei Bewohnern besteht. Dieser vertritt die Interessen der Bewohnerschaft in Zusammenarbeit mit der Wohnanlagenleitung.