Der Gesetzgeber hat den anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen Wettbewerbsvorteile eingeräumt. Davon profitieren die Kunden der reha gmbh.
Unternehmen, die mindestens 20 Mitarbeiter beschäftigen, haben nach § 71 SGB IX mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit behinderten Menschen zu besetzen. Für jeden nicht besetzten Platz muss eine Ausgleichsabgabe entrichtet werden. Sie beträgt zwischen 105,- € und 260,- € je nach der Anzahl der besetzten Plätze.
50% des auf die Arbeitsleistung der reha gmbh entfallenden Rechnungsbetrages können auf diese Abgabe angerechnet werden.
Beispiel:
Bei einem Unternehmen (200 Beschäftigte), das 10 Pflichtplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen hätte, aber nur 4 Plätze besetzt hat, werden pro Jahr 12.960,- € Ausgleichsabgabe fällig. Das Unternehmen vergibt nun Aufträge in Höhe von 25.000,- € Arbeitsleistung an die reha gmbh. Nach den gesetzlichen Vorschriften sinkt damit der Betrag der fälligen Ausgleichsabgabe auf nur noch 460,- € oder kann durch die Zusammenarbeit mit der Werkstatt für behinderte Menschen auf Null gebracht werden.